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2020.05.25
Patentübersetzungen
Wie viel verdient ein Patentübersetzer in Japan?
Wenn Sie den Beruf des Patentübersetzers in Betracht ziehen, möchten Sie wahrscheinlich wissen, wie viel Geld man verdienen kann. Das Einkommen eines Patentübersetzers kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob man als Freiberufler arbeitet oder in einem Übersetzungsunternehmen oder einem Patentbüro angestellt ist und wie viel Arbeit man bewältigen kann. Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was möglich ist.
Freiberuflicher Patentübersetzer oder angestellter Patentübersetzer
Die meisten Patentübersetzer arbeiten entweder als Freiberufler oder als Angestellter in einem Übersetzungsunternehmen oder einem Patentbüro. Wenn man als Freiberufler arbeitet, hängt das Einkommen von dem Satz, den man pro Wort berechnet, und dem Umfang der geschafften Übersetzungsarbeit ab. Bei Übersetzungsunternehmen und Patentbüros gibt es unterschiedliche Gehaltsstrukturen. Einige zahlen ein Monatsgehalt, unabhängig davon, wie viel ein Übersetzer übersetzt hat, andere zahlen ein Grundgehalt und eine zusätzliche Provision, die auf dem Umfang der geleisteten Übersetzungsarbeit basiert.
Durchschnittlicher Verdienst von Patentübersetzern, die in Übersetzungsunternehmen oder in Patentbüros arbeiten
In Japan liegt das durchschnittliche Gehalt für Patentübersetzer, die gerade erst angefangen haben als Übersetzer zu arbeiten, bei etwa 3.000.000 Yen pro Jahr. Erfahrene Übersetzer können bis zu 6.000.000 Yen verdienen. Als angestellter Übersetzer zahlt in Japan das Unternehmen die Hälfte der Versicherungs- und Rentenbeiträge. Außerdem muss man sich nicht um die Kosten für Arbeitsmaterialien oder notwendige Software kümmern.
Wenn man für ein Übersetzungsunternehmen oder ein Patenbüro arbeitet, kann man sich auf die eigentliche Übersetzungsarbeit konzentrieren. Kundenakquise, Korrespondenz mit Kunden, Rechnungsstellung usw. werden in der Regel von anderen Mitarbeitern erledigt.
Durchschnittlicher Verdienst von freiberuflichen Patentübersetzern
Wenn man als Freiberufler arbeitet, kann das Einkommen abhängig von Tarif, den Sprachen, die man übersetzt, den Arbeitszeiten, der Übersetzungsgeschwindigkeit usw., sehr unterschiedlich ausfallen.
Der durchschnittliche Satz, den ein Freiberufler in Japan für Patentübersetzungen aus dem Englischen ins Japanische berechnet, beträgt 7 Yen pro Wort, für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Japanische sind es 10 Yen pro Wort. Die Preise können je nach Art der Übersetzungssaufträge und den Fähigkeiten des Übersetzers unterschiedlich sein.
Ein Einkommen von bis zu 10.000.000 pro Jahr ist damit nicht unmöglich. Als Freiberufler ist man nicht durch die Arbeitszeiten des Unternehmens eingeschränkt und kann so viel arbeiten, wie man möchte. Je mehr man arbeitet und je schneller man die Arbeit erledigt, desto mehr verdient man.
Wenn man allerdings ein paar Tage freinimmt, verdient man in der Zeit auch nichts. Für Freiberufler gibt es keinen bezahlten Urlaub. Dazu kommt, dass man nur Geld verdient, wenn man auch Aufträge hat. Vor allem, wenn man gerade erst angefangen haben, sollte man auch davon ausgehen, dass viel Zeit in die Akquisition neuer Kunden, Networking, Marketing im Internet und in sozialen Medien usw. investiert werden muss.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass man als Freiberufler im Vergleich zu einem Angestellten unter Umständen höhere Versicherungs- und Rentenbeiträge zahlen muss und auch die Kosten für notwendige Arbeitsmittel zu tragen hat. Falls man krank wird und für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, zahlt in Japan die staatliche Krankenversicherung Selbstständigen kein Krankengeld. Um solche Zeiten zu überbrücken, benötigt man entsprechend mehr Ersparnisse oder private Versicherungen.
Wie man sieht, kann man als angestellter Patentübersetzer ein durchschnittliches und als freiberuflicher Patentübersetzer ein recht gutes Einkommen erzielen, wenn man bereit ist, entsprechend viel Mühe und Zeit zu investieren. Die Arbeit als freiberuflicher Patentübersetzer ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Ob man bereit ist, diese einzugehen, muss jeder selbst entscheiden.
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