Blog

  • TOP
  • German
  • Blog
  • Wie meldet man ein Patent in Deutschland an? – PCT, Anmeldung beim Europäischen Patentamt oder Pariser Verbandsübereinkunft

2020.12.21

Patentübersetzungen

Wie meldet man ein Patent in Deutschland an? – PCT, Anmeldung beim Europäischen Patentamt oder Pariser Verbandsübereinkunft


In einem früheren Artikel haben wir den Prozess der Patentanmeldung aus dem Ausland in Japan behandelt. In diesem Artikel wollen wir erklären, wie dieses Verfahren für ausländische Patente in Deutschland abläuft. Da das Verfahren recht komplex ist, gehen wir nur auf die wichtigsten Schritte ein.

Den richtigen Weg für Ihr deutsches Patent wählen

Wenn Sie planen, ein ausländisches Patent in Deutschland anzumelden, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können den PCT-Weg wählen, wenn Sie Patentschutz in mehreren Ländern weltweit erreichen wollen. Mit einer PCT-Anmeldung können Sie Patentanmeldungen in allen 153 Mitgliedsstaaten einreichen und profitieren von einer 30- bzw.  31-monatigen Frist, um in die jeweiligen nationalen Phasen einzutreten.

Wenn Sie sich hauptsächlich für Europa interessieren, könnte eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt über das Europäische Patentübereinkommen eine gute Wahl sein. Mit einer einzigen Anmeldung können Sie Ihr Patent nach der Erteilung in allen Mitgliedstaaten des EPA validieren, in denen das Übereinkommen gültig ist.

Wenn Sie das Patent nur in Ihrem Heimatland und in Deutschland einreichen möchten, könnte eine Anmeldung über die Pariser Verbandsübereinkunft sinnvoll sein. Nachdem Sie eine Anmeldung in Ihrem Heimatland eingereicht haben, haben Sie 12 Monate Zeit, um eine Anmeldung in anderen Ländern unter Inanspruchnahme der Priorität einzureichen.

 Patentanmeldung und Übersetzung ins Deutsche

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, müssen Sie zunächst eine Patentanmeldung oder einen Antrag auf Eintritt in die nationale Phase einreichen. Für eine Pariser Verbandsübereinkunft-Anmeldung und einen PCT-Eintritt in die deutsche nationale Phase benötigen Sie eine Übersetzung ins Deutsche. Im Falle einer Anmeldung über die Pariser Verbandsübereinkunft kann die deutsche Übersetzung innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag eingereicht werden (bei englischen oder französischen Anmeldungen innerhalb von 12 Monaten), im Falle einer PCT-Anmeldung kann die Übersetzung nicht später nachgereicht werden. Für eine europäische Patentanmeldung benötigen Sie in der Anmeldephase keine Übersetzung, wenn Ihre Anmeldung entweder in Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst ist. Andernfalls haben Sie bis zu zwei Monate nach Einreichung der Anmeldung, eine Übersetzung in einer der drei Sprachen nachzureichen.

Einreichen eines Prüfungsantrags

Nachdem die Anmeldung eingereicht wurde, müssen Sie einen Prüfungsantrag stellen, um zu veranlassen, dass mit der Sachprüfung der Patentanmeldung begonnen wird. Für eine Anmeldung nach der Pariser Verbandsübereinkunft beträgt die Frist für den Prüfungsantrag 7 Jahre ab dem ursprünglichen Anmeldetag, für eine PCT-Anmeldung, die in die deutsche nationale Phase eingetreten ist, beträgt die Frist 7 Jahre ab dem internationalen Anmeldetag.

Für eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt wird die Frist etwas anders berechnet. Sobald Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, wird das EPA eine Recherche nach dem relevanten Stand der Technik durchführen. Nach der Recherche erstellt es einen Recherchenbericht zusammen mit einer Stellungnahme zur Patentierbarkeit. Sobald der Bericht veröffentlicht ist, haben Sie 6 Monate Zeit, um einen Prüfungsantrag zu stellen.

Wird kein Prüfungsantrag gestellt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Bewilligung und Validierung in Deutschland

Wenn bei der Prüfung keine Ablehnungsgründe gefunden wurden, wird Ihr Patent erteilt. Bei einer Direktanmeldung und einer PCT-Anmeldung gibt es nach der Erteilung keine weiteren Schritte. Es wird ein Briefpatent erteilt und das Patent wird im Deutschen Patentblatt veröffentlicht. Bei einem europäischen Patent gibt es den zusätzlichen Schritt der Validierung, nachdem das Patent vom EPA für patentfähig befunden wurde.

Das Patent muss in allen Ländern der Mitgliedstaaten, in denen Sie Patentschutz beantragen, validiert werden. Für bestimmte Länder müssen in dieser Phase zusätzliche Übersetzungen eingereicht werden. Für einige Länder, die das Londoner Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen keine zusätzlichen Übersetzungen eingereicht werden, so dass jedes europäische Patent automatisch als in diesen Ländern gültig betrachtet wird. Deutschland ist eines dieser Länder. Es wird jedoch empfohlen, für jedes Gebiet, das von Interesse ist, eine lokale Dienstadresse anzugeben, die weitere Korrespondenz mit dem jeweiligen Patentamt übernimmt.

Falls ein Prüfer Gründe für die Zurückweisung Ihrer Anmeldung findet, werden diese in einer schriftlichen Mitteilung mitgeteilt, und Sie haben die Möglichkeit, gegen die Zurückweisung Beschwerde einzulegen.

Wir hoffen, dieser Artikel wird Ihnen bei der Entscheidung helfen, welche Art von Antrag für Sie die richtige Wahl für Ihre Patentanmeldung in Deutschland ist. Für Ihre deutschen Patentübersetzungen können wir Ihnen versichern, dass transeuro die richtige Wahl ist.


Ähnliche Beiträge

[jetpack-related-posts] 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

CAPTCHA


Kontakt

Page Top