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2020.10.26

Patentübersetzungen

Wie man ein ausländisches Patent in Japan anmeldet – Eine Einführung in das Verfahren zur Patenterteilung in Japan


In einem früheren Artikel haben wir erläutert, was in Japan patentiert werden kann. In diesem Artikel möchten wir das Verfahren zur Erteilung eines Patents in Japan erläutern.

Einreichen einer Patentanmeldung

Zunächst muss man eine Anmeldung beim japanischen Patentamt einreichen. Wenn man bereits eine PCT-Anmeldung bei der WIPO eingereicht hat, genügt zunächst ein formeller Antrag auf Eintritt in die nationale Phase in Japan. Eine Übersetzung der Spezifikation kann später eingereicht werden. Die Frist für PCT-Anmeldungen beträgt 30 Monate ab dem Prioritätsdatum.

Ebenso kann man für Anmeldungen, die die Priorität der Pariser Verbandsübereinkunft beanspruchen, das Patent zunächst in einer Fremdsprache einreichen und die Übersetzung später nachreichen. Die Frist für Anmeldungen nach der Pariser Verbandsübereinkunft beträgt ein Jahr ab dem Prioritätsdatum.

Einreichen einer japanischen Übersetzung der Patentanmeldung

Für eine PCT-Anmeldung muss die japanische Übersetzung innerhalb von zwei Monaten nach der Einreichung des Antrags auf Eintritt in die nationale Phase eingereicht werden.

Für eine Anmeldung nach der Pariser Verbandsübereinkunft muss die japanische Übersetzung innerhalb von einem Jahr und vier Monaten nach dem Prioritätsdatum eingereicht werden. Mehr zum Thema Patentübersetzung und deren Besonderheiten können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.

Formelle Prüfung und Veröffentlichung

Nach der Einreichung wird die Patentanmeldung einer formellen Prüfung unterzogen und 18 Monate nach der Einreichung im japanischen Patentblatt veröffentlicht.

Antrag auf substanzielle Prüfung der Patentanmeldung

Eine substanzielle Prüfung der Patentanmeldung erfolgt nicht automatisch. Um mit der Prüfung beginnen zu können, muss ein Prüfungsantrag gestellt werden. Der Prüfungsantrag kann zusammen mit der Patentanmeldung oder später separat gestellt werden. Die Frist für die Einreichung eines Prüfungsantrags beträgt drei Jahre ab dem internationalen Anmeldedatum für PCT-Anmeldungen bzw. drei Jahre ab dem japanischen Anmeldedatum für Anmeldungen nach der Pariser Verbandsübereinkunft. Wird kein Antrag gestellt, so gilt die Anmeldung als zurückgezogen.

Ergebnis der substanziellen Prüfung

Bei der substanziellen Prüfung prüft ein Patentprüfer, ob die Anmeldung die Voraussetzungen für eine Patentierung erfüllt. Ist dies der Fall, wird ein Erteilungsbescheid ausgestellt. Falls Ablehnungsgründe vorliegen, werden diese dem Anmelder in einem Bescheid mitgeteilt. Gemäß dem Jahresbericht des JPO für 2019 im Geschäftsjahr 2017 dauerte es im Durchschnitt 9,3 Monate, bis der erste Amtsbescheid ausgestellt wurde.

Der Antragsteller hat nun die Möglichkeit, auf den Bescheid zu antworten, indem er den Antrag ändert und/oder eine schriftliche Stellungnahme einreicht. Wenn die Gründe für die Ablehnung beseitigt sind, wird das Patent erteilt. Andernfalls können weitere Bescheide oder ein endgültiger Ablehnungsbescheid erlassen werden. Alle Bescheide des japanischen Patentamtes werden nur auf Japanisch herausgegeben, und die Antworten müssen ebenfalls auf Japanisch eingereicht werden.

Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid

Möchte der Antragsteller nach Erlass eines Ablehnungsbescheids mit dem Antrag fortfahren, so kann gegen den Ablehnungsbescheid Beschwerde eingelegt werden. Danach wird die Anmeldung erneut von einem Gremium von drei oder fünf Patentprüfern geprüft.

Registrierung und Veröffentlichung

Wenn ein Erteilungsbeschluss ergangen ist, muss der Anmelder die Patentgebühr für die erfolgreiche Anmeldung des Patents entrichten. Nach der Zahlung tritt das Patentrecht in Kraft und es wird eine Patentnummer zugeteilt. Ein Patentzertifikat wird ausgestellt und dem Anmelder zugesandt. Später wird das Patent im japanischen Patentblatt veröffentlicht.

Wir hoffen, dass dieser Artikel für Sie hilfreich war. Wenn Sie gerade dabei sind, ein Patent in Japan anzumelden und eine Übersetzung Ihrer Patentanmeldung oder von Bescheiden des japanischen Patentamtes benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere erfahrenen Patentübersetzer sind in der Lage, exakte Übersetzungen entsprechend den Anforderungen des japanischen Patentamtes in einer Vielzahl von technischen Fachgebieten zu erstellen. Wir erstellen gerne ein kostenloses Angebot für Sie.


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