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2019.10.28

Patentbegriffe in Japanisch, Englisch und Deutsch im Vergleich Nr. 3


Dies ist der dritte Artikel unserer Serie, in dem wir wichtige Schlüsselwörter zu Patenten und anderem geistigen Eigentum in Japanisch, Englisch und Deutsch vorstellen. Diesmal erläutern wir Wörter, auf die Sie während der Patentprüfung stoßen.

当業者 (Tougyousha) – A Person Skilled in the Art – Fachmann

Ein Fachmann ist eine Person mit einem gewissen Maß an Ausbildung und Wissen auf dem jeweiligen Gebiet der Erfindung. Das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit für ein Patent wird aus der Sicht eines Fachmanns beurteilt. Während im Deutschen das gebräuchliche Wort „Fachmann“ verwendet wird, das man auch im Kontext außerhalb des geistigen Eigentums finden kann, wird der englische Begriff „a person skilled in the art“ relativ selten in anderen Kontexten verwendet.

請求項 (Seikyuukou) – Patent Claim – Patentanspruch

Patentansprüche sind der Teil der Patentanmeldung, der den Umfang des Patentschutzes definiert. Der Umfang wird durch die Wörter und Formulierungen der Ansprüche definiert. In Japan kann eine Patentanmeldung beliebig viele Ansprüche haben.

進歩性 (Shinposei) – Inventiveness/ Inventive Step – Erfindungshöhe

Erfinderischen Tätigkeit ist eines der Kriterien für die Erteilung eines Patents. Um ein Patent zu erhalten, muss eine Erfindung eine erfinderische Lösung für ein Problem sein. Es kann keine Lösung sein, die für einen Fachmann offensichtlich ist.

新規性 (Shinkisei) – Novelty – Neuheit

Neuheit ist eines der Kriterien für die Erteilung eines Patents. Das bedeutet, dass ein Patent nicht vor der Einreichung der Patentanmeldung veröffentlicht werden kann. In Japan gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel, z.B. wenn die Erfindung gegen den Willen der Person bekannt wurde, die das Recht auf ein Patent hat, oder wenn sie durch eine Präsentation in einer gedruckten Veröffentlichung oder durch eine Ausstellung der Regierung oder einer lokalen öffentlichen Einrichtung veröffentlicht wurde.

特許審査官 (Tokkyo Shinsakan) – Patent Examiner – Patentprüfer

Ein Patentprüfer ist eine Person, die prüft, ob eine Patentanmeldung die Kriterien für die Erteilung eines Patents erfüllt. Patentprüfer sind Mitarbeiter des Patentamtes. Sie haben in der Regel einen naturwissenschaftlichen oder technischen Hintergrund.

 拒絶理由通知 (Kyouzetsuriyuutsuchi) – Office Action – Prüfungsbescheid

Ein Prüfungsbescheid ist eine Mitteilung des Patentamtes, der die Gründe für die Ablehnung des Antrags auf ein Patent auflistet. In Japan kann ein ausländischer Anmelder innerhalb von drei Monaten nach dem Absendedatum des Prüfungsbescheids eine Antwort einreichen. Bleiben nach der Antwort keine Einspruchsgründe mehr bestehen, wird das Patent erteilt, andernfalls wird ein weiterer Prüfungsbescheid ausgestellt. Eine wörtliche Übersetzung des japanischen Wortes 拒絶理由通知 wäre Zurückweisungsbescheid.

手続補正書(Tetsuzuki hoseisyo)- Amendment – Änderung/Berichtigung

 Eine Änderung kann als Reaktion auf einen Prüfungsbescheid eingereicht werden, um die abgelehnten Ansprüche zu ändern. Wenn man jedoch gegen die Ablehnungsgründe argumentieren will, muss man seine Argumente in einem separaten Dokument darlegen.

Es ist auch möglich, vor Ausstellung eines Prüfbescheids eine Änderung einzureichen, z.B. um einen Fehler zu korrigieren oder die Anzahl der Ansprüche zu reduzieren, um Kosten beim Prüfungsantrag zu sparen.

特許査定 (Tokkyo Satei) – Notice of Patent Grant – Erteilungsbeschluss

Wenn alle Gründe für die Ablehnung des Patents beseitigt wurden bzw. die Anmeldung in der ursprünglichen Form angenommen wurde, wird das Patentamt eine Mitteilung über die Patenterteilung herausgeben. Das japanische Patentamt erhebt Gebühren für die Erteilung eines Patents, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Absendedatum der Mitteilung zu zahlen sind. Nach Zahlung der Gebühren wird ein Briefpatent ausgestellt.

Wir hoffen, dass Sie diesen Artikel hilfreich fanden. Wenn wir Ihnen bei Übersetzungen im Zusammenhang mit Patentdokumenten oder anderen Dokumenten des geistigen Eigentums helfen können, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


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