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2021.07.12
Patentübersetzungen
Drei Dinge, die Sie bei der Bestellung einer Patentübersetzung beachten sollten
Wenn Sie die Übersetzung einer Patentschrift bestellen, die zur Einreichung im Ausland bestimmt ist, gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten sollten. Wenn Sie Ihren Patentanwalt mit der Übersetzung beauftragen, sollte dieser mit den spezifischen Anforderungen an die Übersetzung vertraut sein. Wenn Sie jedoch einen Übersetzungsdienstleister oder einen freiberuflichen Übersetzer mit der Übersetzung beauftragen, sind diese möglicherweise nicht so vertraut mit den Anforderungen. Sicherheitshalber sollten Sie sich nach den Anforderungen erkundigen und dem Übersetzer detaillierte Anweisungen geben.
1. Format der Patentübersetzung
Eine Übersetzung einer Patentschrift für die Einreichung beim Patentamt muss bestimmte Formatierungsanforderungen erfüllen, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Wir empfehlen, sich vor der Bestellung einer Übersetzung bei Ihrem Anwalt nach den jeweiligen Anforderungen zu erkundigen. Wir sind mit den Anforderungen für Deutschland und Japan gut vertraut. Mit anderen Ländern jedoch haben wir weniger Erfahrungen. Daher würden wir Sie bitten, uns über Formatierungsanforderungen des jeweiligen Patentamts zu informieren. Für weitere Details darüber, welche Anforderungen eine japanische Patentübersetzung erfüllen muss, können Sie diesen Artikel lesen.
2. Frist für die Einreichung der Patentübersetzung
Die Frist für die Einreichung der Übersetzung ist von Land zu Land unterschiedlich. Einige Länder verlangen eine Übersetzung zum Zeitpunkt der Einreichung/des Eintritts in die nationale Phase, andere erlauben es, die Übersetzung nachzureichen. Manchmal kann eine verspätete Einreichung aber auch zu zusätzlichen Gebühren führen. Vergewissern Sie sich, wann genau die Frist liegt sowie über mögliche Gebühren, die bei einer Fristverlängerung anfallen könnten. Außerdem sollten Sie Ihren Anwalt fragen, bis wann die fertige Übersetzung benötigt wird, damit sie rechtzeitig eingereicht werden kann. Die meisten Anwälte können die Übersetzung wahrscheinlich nicht rechtzeitig einreichen, wenn sie sie einen Tag vor Ablauf der Frist erhalten. Wenn die Übersetzung nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann das zur Ablehnung des Patentantrags führen.
3. Änderungen der Patentübersetzung
Je nach Anmeldeweg und Land, in dem Sie Ihre Anmeldung einreichen, muss die Übersetzung eine spiegelgleiche Übersetzung der Originalanmeldung sein, oder es besteht die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen oder sogar die Ansprüche zu ändern. Wenn Sie Änderungen oder Korrekturen in Betracht ziehen, klären Sie mit Ihrem Patentanwalt, wie diese eingereicht werden müssen und ob zunächst eine Übersetzung erforderlich ist, die zu 100 % mit der Originalanmeldung übereinstimmt.
Wenn Sie z.B. mit einer PCT-Anmeldung in die nationale Phase in Japan eintreten, muss die Übersetzung, mit der bei der WIPO eingereichten Anmeldung übereinstimmen. Wenn jedoch Änderungen bei der WIPO als Artikel 19- oder 34-Änderungen eingereicht werden, ist es möglich, mit den geänderten Ansprüchen in die nationale Phase in Japan einzutreten, ohne die ursprünglichen Ansprüche vorher einzureichen. Beim Eintritt in die nationale Phase in Deutschland mit Änderungen nach Artikel 19 oder 34 muss eine Übersetzung sowohl der ursprünglichen als auch der geänderten Ansprüche eingereicht werden.
transeuro kann Ihnen eine Patentübersetzung liefern, die perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Wenn Sie an einer Patentübersetzung interessiert sind, erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot für Sie. Wir können von Japanisch nach Deutsch/Deutsch nach Japanisch, Japanisch nach Englisch/Englisch nach Japanisch und Deutsch nach Englisch/Englisch nach Deutsch übersetzen.
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