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2020.07.06
Patentübersetzungen
5 Wichtige Aspekte für das Anmelden von Patenten in Japan
Obwohl die Anzahl an Patentanmeldungen in Japan rückläufig ist, hat die Zahl der internationalen Anmeldungen, die in die nationale Phase in Japan eintreten, in den letzten 10 Jahren zugenommen. Für ausländische Anmelder ist es nicht einfach, ein Patentrecht in Japan zu bekommen. Wir haben 5 wichtige Punkte aufgelistet, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Patent in Japan anmelden möchten.
Wenn Sie kein Büro in Japan haben, benötigen Sie einen japanischen Patentanwalt
Wenn Sie kein Büro in Japan haben, müssen Sie für das Anmeldeverfahren einen Patentanwalt mit Wohnsitz in Japan beauftragen. Der Agent kümmert sich um die gesamte Kommunikation mit dem japanischen Patentamt und meldet alle Mitteilungen, die er vom Patentamt erhält, an Sie zurück.
Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Agenten in Japan sind, können wir Ihnen Patentanwälte in Japan vorstellen. Wir arbeiten mit mehreren japanischen Patentkanzleien zusammen und stellen Ihnen entsprechend des technischen Bereiches Ihrer Anmeldung eine Kanzlei vor, die sich gut in diesem Bereich auskennt und ihre Anmeldung optimal vertreten kann.
In Japan gilt das „first to file“ Prinzip für Patentanmeldungen
In Japan erhält die Partei, die eine Anmeldung zuerst eingereicht hat, das Recht, ein Patent zu erhalten unabhängig davon, wer die Erfindung gemacht hat. Wenn dasselbe Patent von zwei Parteien am selben Tag angemeldet wird, räumt das japanische Patentamt der Partei, die die Anmeldung zuerst eingereicht hat, keinen Vorrang ein. Beide Parteien müssen miteinander verhandeln. Wenn sie sich nicht einigen können, verlieren beide den Anspruch auf das Patentrecht
Patentanmeldungen können in Japan zunächst auf Englisch eingereicht werden
Nach dem japanischen Patentgesetz ist es möglich, eine Anmeldung zunächst auf Englisch oder in einer anderen Fremdsprache einzureichen, wenn die Übersetzung ins Japanische noch nicht fertig ist. Eine japanische Übersetzung muss innerhalb von einem Jahr und vier Monaten nach dem Prioritätsdatum eingereicht werden. Die meisten Patentanmeldungen können innerhalb von ca. zwei Monaten übersetzt werden. Bei umfangreichen Anmeldungen kann jedoch mehr Zeit erforderlich sein. Man sollte sich entsprechend rechtzeitig um eine Übersetzung kümmern.
Die Übersetzung eines Patents ins Japanische ist keine leichte Aufgabe
Eine Studie des Steinbeis-Transfer-Instituts in Stuttgart ergab, dass Probleme mit fehlerhaften Patentübersetzungen am häufigsten bei asiatischen Sprachen auftreten. Um eine korrekte japanische Übersetzung Ihres Patents zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich an einem Übersetzungsdienst zu wenden, der auf Patentübersetzungen spezialisiert ist und Übersetzer beschäftigt, die Experten auf dem technischen Gebiet Ihrer Erfindung sind. Besonders wenn es um die Übersetzung von technischen Konzepten geht, die in Japan nicht üblich sind, kann es schwierig sein, eine passende Übersetzung zu finden. Eine optimale Übersetzung kann helfen, die Anzahl der Prüfbescheide zu reduzieren und den Anmeldungsprozess zu verkürzen.
Bei transeuro beschäftigen wir erfahrene Patentübersetzer, die Experten auf ihrem Fachgebiet sind und eine optimale Übersetzung Ihrer Patentanmeldung gewährleisten können.
Der Prüfungsantrag muss in Japan innerhalb von drei Jahren gestellt werden
In Japan beträgt die Frist für den Prüfungsantrag drei Jahre ab dem Anmeldetag. Im Falle einer PCT-Anmeldung beträgt sie drei Jahre ab dem internationalen Anmeldetag und nicht ab dem Tag, an dem die Anmeldung in die japanische nationale Phase eingetreten ist. In Japan erhöht sich die Gebühr für die Beantragung der Prüfung in Abhängigkeit von der Anzahl der Patentansprüche. Die Gebühren können durch die Einreichung von Änderungen zur Verringerung der Zahl der Ansprüche gesenkt werden.
Wir hoffen, dass Sie einige der Informationen in diesem Artikel nützlich fanden. Wenn Sie eine japanische Übersetzung einer Patentanmeldung benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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