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2021.04.05
Patentübersetzungen
4 Aspekte über das Format japanischer Patentübersetzungen, die Ihnen wahrscheinlich nicht bewusst waren
Bei der Übersetzung einer englischen oder deutschen Patentschrift, die in Japan eingereicht werden soll, ins Japanische verwenden wir das Format, das vom Japanischen Patentamt (JPO) vorgegeben ist, damit die Übersetzung ohne weitere Formatierung beim JPO eingereicht werden kann.
Das Format des JPO kann sich leicht von dem Format in anderen Ländern unterscheiden. In diesem Artikel möchten wir auf einige Besonderheiten eingehen, zu denen wir häufig Fragen von Kunden erhalten.
1. Absatznummern haben 4 Ziffern
In einer japanischen Patentschrift muss die Absatznummer immer vierstellig sein. Dementsprechend würde der erste Absatz als【0001】 nummeriert werden und nicht als 【1】. Bei der Übersetzung passen wir die Absatznummern entsprechend an, wenn die Original-Spezifikationen keine vier Ziffern verwenden.
2. Kurzbeschreibung der Zeichnungen muss unter einem Absatz sein
In US-Anmeldungen sieht man oft, dass der Abschnitt, der die Zeichnungen beschreibt, mehrere Absätze hat. Das JPO schreibt jedoch ein anderes Format vor. In einer japanischen Patentanmeldung muss die gesamte Beschreibung aller Zeichnungen in einem einzigen Absatz stehen. Innerhalb dieses Absatzes werden die einzelnen Zeichnungen durch spezielle Absatznummern getrennt, die wie 【図1】 , 【図2】, 【図3】und so weiter. 図ist japanisch für Figur oder Zeichnung.
Dementsprechend können die Absatznummern einer japanischen Übersetzung nach diesem Abschnitt vom Originaltext abweichen. Dies kann es manchmal schwierig machen, herauszufinden, welcher Absatz des Originals mit welchem Absatz der Übersetzung übereinstimmt.
3. Nummern von Zeichnungen müssen nicht übersetzt werden
Gemäß dem vom JPO vorgegebenen Format sollte die Nummerierung von Zeichnungen wie z.B. Abb. 1, Abb.2 nicht in der Bilddatei der Zeichnungen enthalten sein. Die Zeichnungen sollten stattdessen in Textform nummeriert werden.
Dementsprechend ist es bei der Einreichung in Japan nicht erforderlich, die Zeichnungsnummern ins Japanische zu übersetzen.
Wenn Sie sich einen Zeichnungsteil einer japanischen Spezifikation ansehen, finden Sie das oben erwähnte 【図1】 , 【図2】, 【図3】, etc. über jeder Zeichnung wieder.
Beispiele und weitere Hinweise zum korrekten Zeichnungsformat finden Sie auch auf der JPO-Website. Auf Wunsch können wir jedoch auch eine japanische Übersetzung der Zeichnungsnummer in die Bilddateien einfügen.
4. Text in Screenshots wird in der Regel nicht übersetzt
Einige Anmeldungen verwenden Screenshots von Software für die Zeichnungen. Der Text in solchen Screenshots wird bei Patentanmeldungen in der Regel nicht ins Japanische übersetzt, daher übersetzen wir ihn standardmäßig nicht. Wenn Sie jedoch eine Übersetzung benötigen, lassen Sie es uns einfach wissen.
Wenn nicht anders gewünscht, liefern wir alle japanischen Übersetzungen von Patentschriften, die zur Einreichung in Japan übersetzt werden, nach dem vom JPO vorgegebenen Format. Wenn Sie ein anderes Format bevorzugen oder bestimmte Anforderungen haben, teilen Sie uns dies bitte bei der Bestellung Ihrer Übersetzung mit. Auf diese Weise können wir eine reibungslose Lieferung einer Ihren Anforderungen entsprechenden Übersetzung gewährleisten.
Sie können sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie an unseren Übersetzungsdiensten interessiert sind. Wir bieten Patentübersetzungen aus dem Englischen und Deutschen ins Japanische an. Natürlich sind auch Übersetzungen aus dem Japanischen ins Englische und Deutsche möglich.
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