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2021.03.22
Patentübersetzungen
2 Möglichkeiten um Einspruch gegen ein erteiltes Patent in Japan zu erheben: Patentnichtigkeitsverfahren & Patenteinspruch
Nach der Erteilung eines Patents haben Dritte hauptsächlich zwei Möglichkeiten, gegen das Patent vorzugehen. Man kann ein Nichtigkeitsverfahren beantragen oder eine Patenteinspruch einlegen. In diesem Artikel wollen wir diese beiden Möglichkeiten erläutern und kurz auf eine weitere Option eingehen.
Patenteinspruch in Japan
Das Einspruchssystem für Patente in Japan gibt es schon lange. Es wurde 1921 als ein System, das vor der Patenterteilung in Anspruch genommen werden kann, eingeführt. 1994 wurde es zu einem System, das nach der Patenterteilung genutzt werden kann, geändert. Nach einer zeitweiligen Pausierung des Systems seit 2003 trat im April 2015 ein neues Einspruchssystem in Kraft. Das System wurde eingeführt, um stärkere Patentrechte zu gewährleisten.
Die Frist für die Einreichung eines Einspruchs beträgt bis zu 6 Monate, nachdem das erteilte Patent in der Patentschrift veröffentlicht wurde. Jeder kann einen Einspruch einlegen. Das Verfahren ist schnell, und es gibt keine mündlichen Verhandlungen. Im Jahr 2016 dauerte es im Durchschnitt 5,8 Monate, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Nachdem ein Einspruch eingelegt wurde, prüft und erwägt das JPO, ob Gründe für einen Widerruf des Patents vorliegen. Wenn ja, werden diese dem Patentinhaber mitgeteilt und er kann eine Erwiderung und/oder Änderungen der Patenteinsprüche einreichen. Der Einsprechende kann im Falle von Änderungen Bemerkungen einreichen und das JPO prüft erneut, ob Widerrufsgründe vorliegen. Werden solche gefunden, haben beide Parteien erneut die Möglichkeit, Anmerkungen und Änderungen einzureichen, und die Kammer trifft eine endgültige Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder den Widerruf des Patents. Der Patentinhaber kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen, der Einsprechende jedoch nicht.
Laut dem JPO-Statusbericht für 2020, den wir auch in diesem Blogbeitrag besprochen haben, wurden 2019 1073 Einsprüche eingereicht, was eine ähnliche Zahl wie im Vorjahr ist.
Nichtigkeitsverfahren in Japan
Im Gegensatz zu einem Einspruch kann ein Nichtigkeitsverfahren jederzeit nach der Erteilung eines Patents eingeleitet werden, in manchen Fällen sogar, nachdem das Patent bereits abgelaufen ist. Allerdings können nur interessierte Parteien einen solches Verfahren einleiten. Das Verfahren ist etwas zeitaufwändiger als der Einspruch. Im Jahr 2016 dauerte es im Durchschnitt 10,5 Monate bis zu einer Entscheidung.
Nachdem ein Antrag auf Nichtigerklärung beim JPO eingereicht wurde, kann der Patentinhaber eine schriftliche Antwort und Änderungen zu den Patentansprüchen einreichen. Als Antwort kann der Antragsteller weitere Beweise vorlegen. Der nächste Schritt in einem Nichtigkeitsverfahren sind mündliche Anhörungen. Dann erlässt das JPO eine Vorankündigung der Entscheidung und der Patentinhaber hat erneut die Möglichkeit, die Patentansprüche zu ändern. Schließlich erlässt das JPO eine endgültige Entscheidung, in der entweder alle Forderungen, ein Teil der Forderungen oder keine Forderungen des Antragstellers genehmigt werden oder der Antrag komplett abgelehnt wird. Beide Parteien können gegen die Entscheidung Berufung beim Intellectual Property High Court einlegen.
Laut dem JPO-Statusbericht 2020 wurden im Jahr 2019 112 Nichtigkeitsklagen eingereicht, was eine relativ geringe Zahl ist.
Vergleich von Einspruchs- und Nichtigkeitsprozess in Japan
Einspruch | Nichtigkeitsverfahren | |
Zeitraum | Bis zu 6 Monate nach Veröffentlichung | Keine Begrenzung |
Antragssteller | Jeder | Partei mit berechtigtem Interesse |
Mündliche Verhandlung | Nein | Ja |
Zeit bis zur Entscheidung | Ca. 6 Monate | Ca. 10 Monate |
Berufung | Nur für Patentinhaber möglich | Für beide Parteien möglich |
Andere Möglichkeiten, um gegen erteilte Patente vorzugehen
Neben diesen beiden Möglichkeiten können Dritte auch Beobachtungen einreichen. Diese können nach der Erteilung des Patents, aber auch vor der Erteilung eingereicht werden. Jeder kann Beobachtungen einreichen, und eine anonyme Einreichung ist möglich. Bei der Einreichung einer Beobachtung durch Dritte kann man nicht direkt mit den Prüfern in Kontakt treten, man kann jedoch eine Rückmeldung erhalten, ob die eingereichten Dokumente verwendet wurden. Um die Erteilung eines Patents zu verhindern, müssen die Beobachtungen eingereicht werden, bevor ein Erteilungsbescheid ergeht.
Wir hoffen, dass Sie unseren kurzen Überblick hilfreich fanden. Wenn Sie gerade überlegen, gegen ein Patent Einspruch einzulegen, oder sich im Prozess eines Einspruch- oder Nichtigkeitsverfahrens befinden, können wir Ihnen mit den notwendigen Übersetzungen helfen. Auch eine eidesstattliche Erklärung des Übersetzers können wir anfügen, falls diese vom Gericht verlangt wird.
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